Unfallanalyse / Unfallrekonstruktion

Unfallaufnahme (24h – Bereitschaftsdienst)

Nach einem schweren Verkehrsunfall ist es wichtig, dass die Verursachungsanteile sowie die Fragen nach Haftung und der Unfallursache vollumfänglich aufgearbeitet und geklärt werden. Wir, in unserer Funktion als unfallanalytische Sachverständige, unterstützen dabei Justiz und Polizei, um Beurteilungsgrundlagen zu schaffen, anhand derer eine juristische Aufarbeitung des Unfallgeschehens in Straf- und Zivilprozessen erfolgen kann.
Fundamente unserer gerichtsfesten und unparteiischen Gutachten bilden dabei die zeitnahe Aufnahme des Verkehrsunfalls und die Sicherung der vorhandenen Anknüpfungstatsachen. Die Unfallspuren werden unter der Zuhilfenahme modernster Technik wie Kamera-Drohnen oder 3D-Nahbereichsphotogrammetrie dokumentiert, sodass eine Reproduktion der an der Unfallörtlichkeit vorhandenen Gegebenheiten zu jedem späteren Zeitpunkt möglich ist.

Durch unseren uneingeschränkten Bereitschaftsdienst sind wir dabei in der Lage, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit direkt agieren zu können, um die Beweissicherung bereits vor Ort begleitend zu unterstützen. Je genauer die Unfallspuren auf der Fahrbahn dokumentiert werden, desto enger sind die Geschwindigkeitsbereiche einzugrenzen.

Die aufgenommenen Unfallspuren werden ausgewertet und in Unfallrekonstruktionsprogrammen (z.B. PC-Crash, Analyser) übertragen. Der Unfallablauf wird anschließend virtuell simuliert, um plausible Geschwindigkeitsbereiche der beteiligten Fahrzeuge zu ermitteln. So können Fragen zur Vermeidbarkeit des Unfallgeschehens beantwortet werden.
Sollten für die Ausarbeitung des Gutachtens und die damit einhergehende Rekonstruktion des Unfallgeschehens noch Anknüpfungstatsachen fehlen, so arbeiten unsere Sachverständigen zielorientiert und in Absprache mit den Auftraggebern daran, diese zu beschaffen. In der heutigen Zeit sind dies oft auch digitale Daten wie z.B. Aufzeichnungen der Airbag- oder Motorsteuergeräte. Durch unsere umfangreiche Expertise auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik verfügen wir über ein großes Netzwerk und enge Beziehungen zu den Fahrzeug- bzw. Steuergeräteherstelllern, welche uns ermöglichen, diese Daten ordnungsgemäß auszulesen und im Hinblick auf das Geschehen zu bewerten.

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Plausibilität / Kompatibilität

Um ein Unfallgeschehen auf Plausibilität zu überprüfen, ist es zunächst unerlässlich, die Schadenbilder der beschädigten Fahrzeuge oder Gegenstände im Hinblick auf die Kompatibilität zu prüfen. Im Regelfall werden die Stoßpartner gegenübergestellt, um eventuelle Vor- oder Nachschäden zu erkennen. Die Auswertung der Schadenbilder führt zur Festlegung der Fahrzeugbewegungen und deren Anstoßrichtungen zum Kollisionszeitpunkt.
Sollten Fahrzeuge für eine Gegenüberstellung nicht mehr zur Verfügung stehen, können durch Einreichung aussagefähiger Lichtbilder anhand von maßstabsgetreuen Fahrzeugabbildungen oder Vergleichsfahrzeugen genaue Beurteilungen erstellt werden.

Bemerkbarkeit / Wahrnehmbarkeit

Kleinkollisionen können visuell, akustisch oder taktil wahrgenommen werden. Die Untersuchung zur Bemerkbarkeit eines Anstoßes erfolgt mehrheitlich im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen. Ein  typisches Beispiel für eine Kleinkollision ist ein Anstoß eines Fahrzeugs auf einem Parkplatz gegen ein daneben abgestelltes Fahrzeug.
Die Beantwortung der Fragestellung basiert auf der eingehenden Analyse der eingetretenen Schäden  und Spuren und auch den Festigkeiten der einzelnen Bauteile. Wesentlicher Bestandteil ist zudem die Auswertung diverser Versuche mit realen Fahrzeugen und Insassen. Diese lassen sowohl hinsichtlich der einsetzenden Beschleunigungen im verursachenden Fahrzeug als auch der in Höhe des Fahrers auftretenden Geräuschentwicklung eine gesicherte Beurteilung des jeweiligen Falles zu.

Lichttechnische Untersuchung

Bei Dunkelheitsunfällen stellt sich immer die grundlegende Frage, ab welcher Position der Fußgänger oder Radfahrer für den Fahrzeugführer zu erkennen war, um z.B. durch eine Gefahrenbremsung das Unfallgeschehen zu vermeiden. Verschiedene Parameter wie z.B. Witterung, örtliche Gegebenheiten, Oberbekleidung des Fußgängers, Mondphase und Dämmerungszustand müssen berücksichtigt werden. Gegebenenfalls muss auch eine eventuelle Blendung (z.B. durch Gegenverkehr) untersucht werden. Hierzu stellen wird das Unfallgeschehen so exakt wie möglich nach. Es wird an vielen Messpunkten mit speziellen Messgeräten die Leuchtdichte ermittelt, um dann die Erkennbarkeitsentfernung zu bestimmen. Diese Erkennbarkeitsentfernung ist dann die Grundlage, um die Vermeidbarkeit des Unfallgeschehens technisch beurteilen zu können.

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